Teilnahmebedingungen (AGB)

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Kanu-Schumacher zu­stande. Der Kunde hat die Mög­lichkeit, meh­rere Personen mitanzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlich­keiten der mitange-meldeten Personen gegen­über Kanu-Schumacher. Minderjährige Per­sonen benötigen die Unterschrift eines Erzie­hungsberech­tigten.

Bezahlung

Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des Rechnungsbetra­ges fällig. Den Rest­betrag bezahlen Sie bitte am Reisetermin vor Ort.

Rücktritt

Sollten Sie von einer geplanten Kanutour zurück­treten wollen, so beachten Sie bitte, dass bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin, folgende Kosten für Sie entstehen. Bis 7 Tage vor dem Termin: 20% des Gesamt­preises; bei weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50% des Gesamtpreises. Am Tag des Termins: 90% des Gesamtbetrages.

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen

durch den Reiseteilnehmer entsteht kein Rückerstattungsanspruch.

Rücktritt des Veranstalters

Wird die Kanutour infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrig-wasser etc.) erheblich erschwert oder gefährdet, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten. Eingegangene Zahlungen werden dann umgehend von uns zurückerstattet. Wir kündigen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bei grob vertragswidrigem Verhalten eines Einzelnen oder mehrerer Teilnehmer, auch Teilleistungen für einzelne oder alle Teilnehmer. Evtl. entstehende Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sind vom Kunden zu tragen.

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Rich­tigkeit der Lei­stungsbeschreibung und die ord­nungs­gemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Unsere Haftung ist auf max. den 3-fachen Reise­preis be­schränkt. Die Teilnahme an unseren Reisen und die Mitnahme eigener Sportge­räte er­folgt auf eigene Gefahr. Wir haf­ten nicht für Schäden an Dritten sowie für gestohlenes Gepäck, das in Zelten oder in unseren Bussen gelagert und transpor­tiert wird. Bei nicht selbstveranstalteten Reisen tritt der Veranstalter nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung. Es gelten die Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters. Der Teil­nehmer haftet für von ihm grobfahrlässig verursachte Schäden.

Leistungsänderungen

Wir behalten uns eine kurzfristige Änderung des Reiseziels vor, wenn eine Befahrung des vor­gesehenen Flusses aufgrund der herrschenden Witterung oder durch Änderung der gesetzli­chen Befahrungsregeln nicht möglich ist. Durch notwendige Abänderungen einzelner Reisebe­standteile werden die übrigen vertraglichen Bestandteile nicht berührt.

Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt schriftlich geltend zu ma­chen. Alle Ansprü­che aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hofgeismar.

Allgemeines

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Fahrten als auch für die Vermietung ist, dass Sie schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Benutzung der Kanus auf eigene Gefahr geschieht und wir für Schäden an Dritten nicht haften. Es besteht Schwimmwestenpflicht. Alkoholkonsum vor und während einer Kanu­tour kann zu schweren Unfällen führen und ist daher untersagt. Teilnehmer verpflichten sich, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen (0,5 ‰). Wir behalten uns vor, bei schwerem Fehlverhalten der Teilnehmer die Tour abzubrechen bzw. nicht durchzuführen ohne Rückerstattungspflicht der gezahlten Gebühren.

Kanuvermietung

Der Mieter verpflichtet sich, die geliehenen Kanus schonend und sachgerecht zu be­handeln und jederzeit genü­gend zu beaufsichtigen und gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsach­gemäßen Umgang an den überlasse­nen Gegenständen entstehen. Werden die Kanus in einem Zustand zurück­gegeben, der Re­paraturen nötig macht, die nicht auf vertragsgemäßer Nutzung beruhen, haftet der Mieter neben den dafür notwendigen Aufwendungen auch für den Verleihausfall. Die Boote müssen vor der Rückgabe gereinigt werden

Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe gilt §557 I BGB mit der Maßgabe, dass als Mindestschaden der tarifliche Tagesmietpreis für jeden angefangenen Tag, gerechnet ab 18.00 Uhr des Vortages gefordert werden kann. Bei Rückgabe an einem anderen als den vereinbarten Ort, haftet der Mieter auch für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden.